Behandlung • Beratung • Betreuung • Beauty

Ihr Kompetenzzentrum für Hund & Halter auf dem Geurtzhof

Hier bin ich Hund  - hier darf ich's sein!


Vertragsbedingungen zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden

Verhaltenskodex Hundehalter

Ich gehe vor dem HuTa o. Pensionsaufenthalt mit meinem Hund Gassi.

Ich gebe vor dem HuTa o. Pensionsaufenthalt kein Frühstück und keine "besonderen" Leckerli.

Ich lasse meinen Hund im Auto, bis ich von einem Mitarbeiter der Glückspfote aufgefordert werde, ihn zu holen.

Ich bringe einen Moment Wartezeit mit – es kann aber sein, dass der Mitarbeiter der Glückspfote einen Moment bis zum Eingang braucht.

Ich warte mit einem Abstand von mindestens 2m zum Tor, um die Hunde auf dem Hof & im Gelände nicht zu provozieren.

Rund um das Gelände der Glückspfote ist keine Hunde-Toilette.

AGB

1. Impfschutz

Der Hundehalter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund alle für Hundetagesstätten u. -pensionen im Land NRW gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen mit aktuellen Gültigkeiten vorweisen kann.  Die vorzuweisenden Impfungen sind: Tollwut, SHP, Pi, L4 und Bb.  Die Gültigkeiten sind vom Tierarzt korrekt zu dokumentieren. Es gelten die im Impfausweis eingetragenen Gültigkeiten. Der gültige Impfpass ist bei Abgabe des Hundes mitzubringen und verbleibt für die Dauer des Aufenthaltes in der Hundepension.


2. Hundehalterhaftpflichtversicherung 

Vor Erstaufenthalt ist ein Nachweis über eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung mit erkennbarer, für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Laufzeit zu erbringen. Laufzeitverlängerungen sind selbstständig einzureichen.  


3. Krankheiten

Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Bringt der Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Hundehalter ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.


4. Parasiten

Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund frei von Parasiten (Würmer, Giardien, Flöhe, Zecken, etc.) ist.
Wir empfehlen in den Monaten März bis Oktober den Hund mit entsprechendem Mittel vorsorglich gegen Flöhe und Zecken zu behandeln (Spot-on oder Kautablette – keine Halsbänder, da diese aus Sicherheitsgründen während des Aufenthalts abgenommen werden müssen).
Die Hundetagesstätte u. -pension Glückspfote hat jederzeit das Recht, einen Parasitentest mit schriftlichem Ergebnis einzufordern oder in Auftrag zu geben. Die entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.
Bringt der Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Hundehalter die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.


5. Erkrankungen während des Aufenthaltes

Der Hundehalter erklärt sich einverstanden, dass im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes, jederzeit nach Ermessen der Hundetagesstätte u. -pension Glückspfote, ein Tierarzt unserer Wahl konsultiert wird, um die notwendige tierärztliche Versorgung zu übernehmen. In u.a. folgenden Fällen wird umgehend ein Tierarzt hinzugezogen:
Auffälligkeiten von Verdauung (Durchfall oder Fremdkörper im Stuhl), Augen, Ohren, Atemwege oder Gangbild; Verletzungen; evtl. allergische Reaktionen; neurologische Auffälligkeiten.
Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.
Bringt der Hund nachweislich ansteckende Parasiten mit, trägt der Hundehalter die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.


6. Haftungsausschluss

Die Hundetagesstätte u. -pension Glückspfote mit allen Mitarbeitern haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

7. Futter

Es ist vorzugsweise das eigene Futter mitzubringen. Auf Wunsch kann eine Fütterung mit Trockenfutter des Hauses erfolgen. Pro Portion werden 1,50€ berechnet.

 

8. Betreuungskosten

Berechnungsgrundlage für die Unterbringung in der Hundetagesstätte u. -pension bildet die aktuelle Preisliste.
Alle Preise sind inkl. gültiger gesetzlicher MwSt.


a. Hundetagesstätte

Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Abholung des Hundes bar zu entrichten.  Vorabüberweisungen sind nur nach ausdrücklicher Absprache mit Hundetagesstätte u. -pension Glückspfote möglich.


b. Hundepension

Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Abholung des Hundes, abzüglich der ggf. geleisteten Anzahlung, in bar zu entrichten. Bei Vorabüberweisungen muss der Betrag spätestens 3 Tage vor Betreuungsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein.

 

9. Hundetagesstätte

Bei Tagesbetreuung wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte, außer Pensionsaufenthalten. Hierzu ist ein separater Vertrag abzuschließen.

 

10. Reservierungen

a. Hundetagesstätte

Zur Inanspruchnahme unserer Tagesbetreuung ist eine verbindliche Anmeldung bis 19:00 Uhr am Vortag erforderlich.


b. Hundepension

Aufgrund der hohen Nachfrage für Pensionsplätze und dem mit kurzfristigen Stornierungen verbundenen Verwaltungsaufwand werden unverbindlich angefragte Plätze für 7 Tage reserviert.
Der reservierte Pensionsplatz wird nach Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Vertrages bei uns verbindlich gebucht.

 

11. Buchungen

Für telefonische Buchungen und Buchungen per Mail oder WhatsApp bedarf es keines in Abs. 10 aufgeführten Vorab-Vertrages. Dieser kann nach Ermessen der Hundetagesstätte u. -pension Glückspfote im Einzelfall aufgesetzt werden.
Ein Betreuungsvertrag ist spätestens bei Buchungsantritt vom Hundehalter zu unterzeichnen.

 

12. Stornierungen

a. Hundetagesstätte

Anmeldungen können bis 10:00 Uhr am Vortag kostenfrei storniert werden, bei kurzfristigeren Stornierungen wird eine pauschale Gebühr in Höhe eines Tagessatzes gemäß Preisliste erhoben.


b. Hundepension

Bei Vertragsrücktritt im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Betreuungsbeginn beläuft sich die Entschädigung auf die Hälfte des vereinbarten Betrages. Bei Stornierung von weniger als 4 Tagen vor Betreuungsbeginn oder bei vorzeitiger Abholung beläuft sich die Entschädigung auf den vollen Satz für Pensionsgäste gemäß Preisliste.


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